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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2011 - L 4 KR 148/11   

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https://dejure.org/2011,121616
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2011 - L 4 KR 148/11 (https://dejure.org/2011,121616)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.12.2011 - L 4 KR 148/11 (https://dejure.org/2011,121616)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - L 4 KR 148/11 (https://dejure.org/2011,121616)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2011 - L 4 KR 148/11
    Denn eine Therapie wird als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 12/05 R in SozR 4-2500 § 27 Nr. 8) nur dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V bereits eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben hat.

    Während für den Bereich der ambulanten Versorgung bezüglich neuer Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt, ist die rechtliche Systematik für den stationären Bereich durch § 137c SGB V so ausgestaltet, dass neue Behandlungsverfahren im Rahmen einer Krankenhausbehandlung im Regelfall keiner besonderen Zulassung bedürfen und nur dann ausgeschlossen sind, wenn der Ausschuss Krankenhaus des Bundesausschusses dazu eine negative Stellungnahme abgegeben hat (vgl. nur die Nachweise bei: BSG, Urteil vom 4. April 2006, a.a.O., Rdnote 25 - Zitierung nach JURIS).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2011 - L 4 KR 148/11
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich auch keine Leistungspflicht der Beklagten aus dem Beschluss des BVerfG vom 06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2011 - L 4 KR 148/11
    Ebenso wie § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V hat der Anspruch auf Kostenerstattung nach Absatz 4 einen konkreten Sach- oder Dienstleistungsanspruch (Primäranspruch) zur Grundvoraussetzung (BSG v. 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R -).
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